Auf die wir eine Antwort haben.
Aufschiebende Bedingungen, Unterschiede der Gebiete, häufige Fehler bei der Immobiliensuche. Unsere Consultants stellen Ihnen regelmäßig wissenswerte Informationen zu aktuellen und häufig hinterfragten Themen zusammen.
Im Allgemeinen handelt es sich bei einer Gewerbeimmobilie um eine Immobilie, die entweder komplett oder zumindest vorwiegend für gewerbliche Zwecke genutzt wird.
Dabei unterscheidet man vier verschiedene Assetklassen:
1. Büroimmobilien
2. Industrie- & Logistikimmobilien
3. Handelsimmobilien
4. Wohnimmobilien
Dazu zählen selbstverständlich auch Grundstücke, sofern diese hauptsächlich gewerblich genutzt werden.
Zusammenfassend ist demnach festzuhalten, dass bei Gewerbeimmobilien immer eine gewisse Gewinnerzielungsabsicht im Vordergrund steht.
Unabhängig davon, ob es sich um einen Transaktions- oder Transformationsprozess handelt, arbeiten Gewerbeimmobilienberater mit verschiedenen Personen aus unterschiedlichen Branchen zusammen.
Dabei kann es sich einerseits um Mitarbeiter eines institutionellen Investmentfonds, andererseits aber auch um Herrn Müller von nebenan handeln.
Grundsätzlich sind bei jedem immobilienwirtschaftlichen Prozess vier verschiedene Faktoren maßgeblich, mit denen Gewerbeimmobilienberater prozessabhängig unterschiedlich stark gewichtet agieren.
1. Inhaltlich: Behörden, Eigentümer, Interessenten
2. Kaufmännisch: Andere Immobilienberater, Finanzierungsberater
3. Juristisch: Anwälte, Notare, Steuerberater
4. Technisch: Architekten, Bauingenieure, Brandschutz-Sachverständige
Der Gewerbeimmobilienberater hat den Gesamtprozess im Blick und bündelt die Interessen und das Wissen der einzelnen Ressorts, um seinem Klienten das beste Gesamtergebnis zu liefern.
Somit ist der Gewerbeimmobilienberater einerseits Vermittler der beteiligten Parteien, andererseits aber auch von kompetenten Partnern abhängig.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Liste potenzieller Einflussfaktoren bei der Bewertung einer Gewerbeimmobilie ellenlang ist, weshalb es Sinn macht, einen Gewerbeimmobilienberater zu engagieren, der viele dieser Einflussfaktoren kennt.
Dies rentiert sich insbesondere deshalb, weil viele dieser Einflussfaktoren einen großen Kostenfaktor darstellen können.
Beispiele für potenzielle Einflussfaktoren bei der Bewertung einer Gewerbeimmobilie sind folgende:
1. Lage der Immobilie:
Befindet sich in der Nähe des Immobilienstandorts bspw. ein anderes Unternehmen, das in der Chemiebranche tätig ist, sind u.a. besondere Brandschutzvorgaben zu beachten. Befand sich vorher ein Bergbau unterhalb der bewerteten Fläche, könnte das Objekt schlimmstenfalls einsturzgefährdet sein.
2. Zudem ist es möglich, dass es städtebauliche Ambitionen gibt, sodass in direkter Nachbarschaft bspw. eine Autobahn oder eine Landstraße gebaut werden soll und die Stadt das Objekt irgendwann erwerben möchte und ein Vorkaufsrecht bereits innehat.
3. Gleichermaßen kann sich die Gebietsausweisung auf die Bewertung einer
Gewerbeimmobilie auswirken. Dabei stellt sich die Frage, ob es sich um ein Gewerbe-, Wohn-, Misch- oder Industriegebiet handelt.
4. Heutzutage ist zudem folgende Fragestellung häufiger zu beobachten: Handelt es sich um einen zukunftssicheren Standort, ist bspw. eine nachhaltige PV-Anlage installierbar, wie verhält es sich generell mit Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energien?
Zusammenfassend gibt es zahlreiche Einflussfaktoren, die sich auf die Bewertung einer Gewerbeimmobilie auswirken können.
Zunächst sollte man sich bei der Suche nach einer Gewerbeimmobilie mit den persönlichen Anforderungen intensiv befassen, sodass man seinem Berater bei der Erstansprache genauere Informationen zu folgenden Immobilienkriterien mitteilen kann:
1. Größe
2. Lage
3. Nutzungsvorhaben
4. Mietbeginn + Laufzeitvorstellung
Zudem sollte man folgende potenzielle Fehler vermeiden:
- Sämtliche Berater kontaktieren
- Über den Berater hinweg Kontakt mit dem Eigentümer aufnehmen
Zuletzt noch zwei weitere Tipps für die Suche nach einer Gewerbeimmobilie:
+ Den Berater oder die Beraterin auswählen, der oder die einem am kompetentesten und sympathischsten erscheint
+ Exklusive Beauftragung dieser Person bzw. dieses Unternehmens
Exklusive Mandate können grundsätzlich sowohl von Suchenden als auch von Eigentümern, die mieten oder kaufen, bzw. vermieten oder verkaufen wollen, erteilt werden.
Durch ein exklusives Mandat beauftragt man einen Gewerbeimmobilienberater exklusiv mit der Suche nach der persönlichen Wunschimmobilie.
Dennoch kann der ausgewählte Berater auch im Gemeinschaftsgeschäft mit anderen Beratern zusammenarbeiten, sodass einem nicht die Chance auf ein Objekt entgeht, welches ein anderer Berater exklusiv vermarktet.
Durch die exklusive Mandatierung erhält der ausgewählte Berater die Sicherheit, dass er bei erfolgreicher Vermittlung, also bei Vertragsabschluss, honoriert wird.
-> Somit priorisiert er höchstwahrscheinlich das Gesuch und investiert deutlich mehr Aufwand in die Suche an einer idealen Lösung.
Dabei erfolgt eine proaktive Vorgehensweise durch Kontaktaufnahme mit Städten, Wirtschaftsförderungen und Eigentümern, deren Objekte aktuell nicht als vakante Flächen angeboten werden, über deren Status sich der Berater aber proaktiv informiert.
Somit profitiert der Klient von einer Zeitersparnis, da der Berater einerseits mehr Einsatz investiert, man aber auch gleichzeitig mit einem einzigen Ansprechpartner kommuniziert, auf den man sich verlassen kann.
Durch ein exklusives Mandat beauftragt man einen Gewerbeimmobilienberater exklusiv mit der Vermarktung seiner Gewerbeimmobilie. Dennoch kann der ausgewählte Berater auch im Gemeinschaftsgeschäft mit anderen Beratern zusammenarbeiten.
Somit muss man als Eigentümer keine Sorge haben, dass das Objekt bspw. einem Interessenten, der über einen anderen Makler oder Berater nach einer geeigneten Fläche sucht, nicht vermittelt werden kann.
De facto entsteht für den Eigentümer kein Risiko, sondern er erhält einen entscheidenden Vorteil. Durch die Erteilung eines Exklusivmandats verschafft er dem ausgewählten Berater die Sicherheit, dass dieser bei erfolgreicher Vermittlung garantiert etwas verdient und sich dessen Einsatz auszahlt.
So lohnt es sich für den Gewerbeimmobilienberater, einen maximalen Einsatz in den Gebrauch der Marketing-Instrumente zu investieren, was in der losen Beauftragung keineswegs möglich wäre.
Dazu zählen beispielsweise:
- die Anfertigung eines professionellen Videos zur Veranschaulichung des Objekts und der Lage
- eine 360° Aufnahme der verschiedenen Flächen
- sowie die Anfertigung von analogen Werbemitteln, wie bspw. einem Außenbanner
Durch die Sicherheit, bei erfolgreichem Abschluss honoriert zu werden, wird sich der Berater oder die Beraterin garantiert darauf fokussieren, die persönliche Immobilie bestmöglich zu bewerben und die benannten Marketing-Instrumente vollumfänglich auszuschöpfen.
Man erspart zudem dem potenziellen Interessenten reichlich Irritation, da durch die exklusive Mandatierung das Objekt nicht mehrfach und von verschiedenen Maklerhäusern angeboten wird.
Für den Eigentümer der Gewerbeimmobilie entstehen bei der exklusiven Mandatierung außerdem keine Mehrkosten.
Wie auch bei der losen Beauftragung erfolgt die Honorierung des Beraters nur bei erfolgreicher Vermittlung.