Was ist ein Gewerbegebiet?

Verfasser
Marcel Jasmund
Laut § 8 der Baunutzungsverordnung handelt es sich bei einem Gewerbegebiet um ein Gebiet, das „vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben“ dient.

Dieses Gebiet wird im Flächennutzungsplan und Bebauungsplan einer Kommune festgelegt und dient ausschließlich zur gewerblichen Nutzung.

Dementsprechend sind folgende Betriebe und Nutzungen innerhalb des Gewerbegebiets zulässig:
🏗️ Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe
🏢 Geschäfts-, Büro-, und Verwaltungsgebäude
⛽ Tankstellen
🏀 Anlagen für sportliche Zwecke

Somit ist es grundsätzlich nicht gestattet, in einem Gewerbegebiet zu wohnen.

Auch hier gibt es aber Ausnahmen, bspw. in Form von Hausmeisterwohnungen oder Wohnungen für Betriebsinhaber.

Ebenso verhält es sich mit Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke oder auch Vergnügungsstätten.

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Marcel Jasmund
Head of Industrial & Logistics
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