Dieses Gebiet wird im Flächennutzungsplan und Bebauungsplan einer Kommune festgelegt und dient ausschließlich zur gewerblichen Nutzung.
Dementsprechend sind folgende Betriebe und Nutzungen innerhalb des Gewerbegebiets zulässig:
🏗️ Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe
🏢 Geschäfts-, Büro-, und Verwaltungsgebäude
⛽ Tankstellen
🏀 Anlagen für sportliche Zwecke
Somit ist es grundsätzlich nicht gestattet, in einem Gewerbegebiet zu wohnen.
Ebenso verhält es sich mit Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke oder auch Vergnügungsstätten.