Und zwar solchen Betrieben, die in anderen Baugebieten unzulässig sind.
Doch wann sind solche Betriebe in anderen Baugebieten unzulässig und somit prädestiniert für die Unterbringung in einem Industriegebiet?
Insbesondere dann, wenn sich diese Betriebe bspw.:
☣️ aufgrund von Umweltbelastungen
👃 der Entstehung von Lärm oder Gerüchen
⚡ also generell aufgrund der Gefahr, andere Personen zu stören
🚫 nicht in einem anderen Gebiet ansiedeln dürfen.
Aus Erfahrung müssen wir allerdings sagen, dass es auch dabei Einzelfälle gibt, die diese Vorschrift widerlegen.
Nichtsdestotrotz gibt es aber auch weitere Eigenschaften, die Industriegebiete generell charakterisieren:
Aufgrund der potenziellen Beschäftigung vieler Mitarbeiter und auch aufgrund des Transports der hergestellten Produkte zeichnen sich Industriegebiete durch eine gute Infrastruktur aus.
So befinden sich Industriegebiete häufig nahe einer Autobahn oder auch an einem Gleisanschluss, sodass sichergestellt werden kann, dass sowohl die Mitarbeitenden als auch die hergestellten Produkte zuverlässig und schnell ans Ziel kommen.
Aufgrund der räumlichen Distanz, bspw. zu allgemeinen Wohngebieten, verfügen Industriegebiete über viele Nutzungsmöglichkeiten und sind insbesondere aufgrund des folgenden Faktors sehr begehrt:
Im Gegensatz zu Gewerbegebieten, die auch nahe eines Wohn- oder Mischgebiets liegen können, stört es in Industriegebieten folgerichtig keinen Anwohner, wenn auch zur Nachtzeit bspw. ein Kühltransporter entladen wird.
Wobei, vielleicht doch die ein oder andere Person.
So können in Industriegebieten nach individueller Genehmigung:
🔑 "Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen
👨💼 sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind"
⛪ sowie "Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke" gestattet werden.