Exklusivmandat beim Verkauf

Verfasser
Marcel Jasmund
Exklusive Mandate können grundsätzlich sowohl von Suchenden als auch von Eigentümern, die mieten oder kaufen, bzw. vermieten oder verkaufen wollen, erteilt werden. Nachdem wir bereits die Vorteile bei einem Kauf veranschaulicht haben, konzentrieren wir uns heute ausschließlich auf die Vorteile eines Exklusivmandats im Rahmen eines Verkaufsauftrags.

Was bedeutet das generell?
Durch ein exklusives Mandat beauftragt man einen Immobilienberater exklusiv mit der Vermarktung einer Immobilie. Dennoch kann der ausgewählte Berater auch im Gemeinschaftsgeschäft mit anderen Beratern zusammenarbeiten. Somit muss man als Eigentümer keine Sorge haben, dass das Objekt bspw. einem Interessenten, der über einen anderen Makler oder Berater nach einer geeigneten Fläche sucht, nicht vermittelt werden kann.

De facto entsteht für den Eigentümer kein Risiko, sondern man erhält einen entscheidenden Vorteil. Durch die Erteilung eines Exklusivmandats verschafft man seinem ausgewählten Berater die Sicherheit, dass dieser bei erfolgreicher Vermittlung garantiert etwas verdient und sich dessen Einsatz auszahlt.

‍So lohnt es sich für den Berater, einen maximalen Einsatz in den Gebrauch der Marketing-Instrumente zu investieren, was in der losen Beauftragung keineswegs möglich wäre.

Dazu zählen beispielsweise:
🎥 die Anfertigung eines professionellen Videos zur Veranschaulichung des Objekts und der Lage
📷 eine 360° Aufnahme der verschiedenen Flächen
🪧 sowie die Anfertigung von analogen Werbemitteln, wie bspw. einem Außenbanner

Durch die Sicherheit, bei erfolgreichem Abschluss honoriert zu werden, wird sich der Berater oder die Beraterin garantiert darauf fokussieren, die Immobilie bestmöglich zu bewerben und die benannten Marketing-Instrumente vollumfänglich auszuschöpfen.

Man erspart potenziellen Interessenten reichlich Irritation, da durch die exklusive Mandatierung das Objekt nicht mehrfach und von verschiedenen Maklerhäusern angeboten wird.

Für den Verkäufer entstehen bei der exklusiven Mandatierung außerdem keine Mehrkosten. Wie auch bei der losen Beauftragung erfolgt die Honorierung des Beraters nur bei erfolgreicher Vermittlung. Zudem profitiert man durch die schriftliche Fixierung des Vermarktungsauftrags von der Kostentransparenz sowie von der Zeitersparnis durch die Kommunikation mit einem einzigen, ausgewählten Berater.

Da wir selbst von Klienten beim Erstkontakt häufiger erfahren, dass sich diese vor der Erteilung eines Exklusivmandats scheuen, hoffen wir, dass wir dem und der ein oder anderen, darstellen konnten, warum es sich lohnt, einen Berater oder Makler exklusiv zu beauftragen.

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Marcel Jasmund
Head of Industrial & Logistics
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